Menü

Was erledige ich wo?

Führungszeugnis

Für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses benötigen wir folgende Angaben:

  • Verwendungszweck / Aktenzeichen
  • zur Vorlage bei einer Behörde oder für eigene Zwecke
  • Einfach oder Erweitert
  • Beruflich oder Ehrenamtlich

Bitte bringen Sie uns die schriftliche Aufforderung mit, die Sie bekommen haben, das entsprechende Führungszeugnis vorzulegen. Das Führungszeugnis wird von uns beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragt und in der Regel innerhalb von ca. 2-3 Wochen Durch das BfJ versendet.

Kosten (in unserer Behörde):

Einfaches Führungszeugnis13€
Erweitertes Führungszeugnis13€
Führungszeugnis für ehrenamtliche Tätigkeitkostenfrei

Führungszeugnis online beantragen:

Führungszeugnisse können mit dem Online-Antrag auch direkt beim BfJ beantragt werden. Hierzu benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.

Führungszeugnis mit Apostille/Überbeglaubigung:

Wenn Sie ein Führungszeugnis mit Apostille/Überbeglaubigung benötigen, beantragen Sie ein Führungszeugnis unter der Angabe des Landes und der Tatsache, dass eine Apostille/Überbeglaubigung benötigt wird.

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) versendet postalisch das Führungszeugnis an Sie.

Anschließend müssen Sie die Apostille online beantragen und auch bereits bezahlen. Füllen Sie hierzu den Online-Antrag  des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) aus und senden das Führungszeugnis im Original an das BfAA.

Das Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten sendet Ihnen postalisch das Führungszeugnis mit Apostille/Überbeglaubigung zurück.

Zuständige Mitarbeiter