Allgemeine Hinweise

Die Wasserversorgung der VG Nassenfels versorgt die Gemeinden Egweil, Adelschlag (nur Ortsteile Möckenlohe und Adelschlag) und den Markt Nassenfels.

Die Versorgung der Ortsteile Pietenfeld und Ochsenfeld werden durch die Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe (08421/9753-0) sichergestellt.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Bekämpfung von Wasserverlusten und unerlaubter Wasserentnahme.

Hierzu folgende Hinweise:

Die in Ihrem Grundstück/Gebäude montierten Armaturen und Wasserzähler sind vor Frost und anderen Beschädigungen zu schützen.

Halten Sie Ihre Absperrarmatur an der Versorgungsleitung (Straßenkappe) schmutz-, schnee- und eisfrei!

Die am Wasserzähler vorher und danach montierten Ventile jährlich auf Gängigkeit prüfen (bei einem plötzlichen Rohrbruch oder Wasserzählerwechsel können die Ventile oft nicht gedreht werden).

Bei Rohrbrüchen an der eigenen Versorgungsleitung (Wasserverlust) wird keinerlei Nachlass über die gelieferte Wassermenge gewährt.

Der Wasserzähler muss jederzeit leicht zugänglich sein und sollte monatlich kontrolliert werden, um einen Rohrbruch eher festzustellen (sonst wird dieser erst bei der jährlichen Ablesung festgestellt). Sicherheitsventile der Heizungen schließen des öfteren nicht richtig!

Folgende Anzeichen können Hinweise für Rohrbrüche oder undichte Rohrleitungen sein:

Wenn in der Winterzeit bei leichtem Frost oder Raureif auf der Teerdecke Flecken nicht mit Schnee oder Reif bedeckt sind.
Wasserlauf im Kanalsystem, obwohl es seit längerer Zeit nicht geregnet hat.
Rasen oder sonstige Grünflächen besser wachsen und im Frühjahr schneller antreiben als die restliche Umgebung.
Rauschen in der Nähe der Wasserzähler.
Plötzlich feucht werdende Kellermauern in der Nähe der Wasserleitungs-Mauereinführung.

In der eigenen Haus-Installation:

Wenn sich die Zeiger oder Räder im Wasserzähler bewegen, obwohl keinerlei Wasserverbrauch stattfindet.
In Heizanlagen Sicherheitsventile tropfen, obwohl keine Brauchwasser Erwärmung durch die Heizung (Ölbrenner läuft nicht) stattfindet.
In WC-Schüsseln Wasser läuft, nachdem die Spülung schon lange beendet ist.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Beobachtungen machen um Mithilfe und Meldung am besten an die Stadtwerke Eichstätt Tel. 08421/902 400 (24 Std. erreichbar). Meldungen, vor allen Dingen bei unerlaubter Wasserentnahme, werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Gründung:

Die Wasserversorgung wurde 1957 gegründet und gebaut. Einweihung war 1960. Von 1991 bis 2000 wurde eine große Sanierung durchgeführt. Daneben wurden die Trinkwasserleitungen laufend optimiert und bei sonstigen Baumaßnahmen in den Ortsteilen der Gemeinden wo immer sinnvoll bzw. möglich mit auf den aktuellen Stand gebracht.

Abgabe der technischen Betriebsführung 2017:

Der zuständige Verbandsrat der VG Nassenfels hat sich aufgrund Personalveränderungen nach umfangreicher Abwägung dazu entschlossen die technische Betriebsführung der Wasserversorgung für die Gemeinden Egweil, Nassenfels und Adelschlag (Ortsteile Möckenlohe und Adelschlag) ab dem 01.10.2017 an die Stadtwerke Eichstätt zu übertragen.

Sämtliche Anlagen, Leitungen und Brunnen verbleiben im Eigentum der VG Nassenfels. Die Übertragung der technischen Betriebsführung betrifft in erster Linie die Stellung des fachkundigen Personals, sowie die Festlegung des gesamten vorschriftenkonformen Betriebsablaufs einer Trinkwasserversorgung durch die Stadtwerke Eichstätt.

Mengen:

Im Versorgungsgebiet werden ca. 4500 Einwohner mit Trinkwasser versorgt.
In den letzten Jahren wurden folgende Wassermengen abgegeben:
2018:   213029 m³
2019:   212289 m³
2020:   220195 m³
Die Maximale Tagesfördermenge 2020 waren 1408 m³. Der Wasserverbrauch pro Einwohner betrug nicht ganz 49 m³, das entspricht pro Einwohner und Tag durchschnittlich ca. 134 l.

Was steckt hinter dem Wasserhahn?

Wir haben uns daran gewöhnt, dass das durchsichtige Nass Tag für Tag zur Verfügung steht – in genügender Menge, rund um die Uhr und vor allem in hoher Qualität. Hinter dieser Selbstverständlichkeit stehen jedoch eine hohe wirtschaftliche Leistung und eine strenge Kontrolle. Die sichere, nachhaltige und günstige Trinkwasserversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Wasser ist lebensnotwendig. Aber nicht nur das! Wasser beeinflusst unseren Körper und die Psyche auf unterschiedlichste Weise positiv. Denn Wasser hält nicht nur gesund, sondern auch geistig fit. Trinkt man zu wenig, hat das Müdigkeit oder Kopfschmerzen zur Folge. Dabei ist der Bezug von Wasser so einfach wie selbstverständlich: Trinkwasser bekommen Sie ständig frisch, in garantierter Qualität direkt aus Ihrem Wasserhahn.
Deutschland gehört zu den privilegierten Ländern, die nicht unter Wassermangel leiden müssen – im Gegenteil. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde schätzt die Wassermenge, die in Grund- und oberirdischen Binnengewässern vorhanden ist, auf 188 Milliarden Kubikmeter. Davon sind circa 49 Milliarden Grundwasser, das sind 26 Prozent des verfügbaren Wassers.
Wasserversorgungsanlagen entziehen sich heute -anders als etwa die römischen Aquädukte oder der romantischen Dorfbrunnen- weitgehend unseren Blicken. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir der Erhaltung der Grundlagen unserer Wasserversorgung nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit und Sorgfalt entgegenbringen. Für die Bevölkerung ist es selbstverständlich, dass jederzeit und in praktisch unbegrenzter Menge bestes Trinkwasser in den Wohnungen zur Verfügung steht.
Trinkwasser ist Lebensmittel. Das beste Wasser ist deshalb gerade gut genug. Vorrangig wird für die Trinkwasserversorgung Grundwasser herangezogen; entgegenstehende Nutzungen müssen zurücktreten.
Diese Anforderungen lassen sich am besten mit Grundwasser erfüllen. Bei der Versickerung werden Verunreinigungen des Wassers im Boden und Untergrund zurückgehalten und abgebaut. Von herausragender Bedeutung ist ein gut geschütztes Wasserschutzgebiet.

Wasserförderung

Die Förderung des Rohwassers aus 2 Brunnen erfolgt über Tauchpumpen das Wasser ist artesisch gespannt und wird über Leitungen direkt in die Hochbehälter gefördert.
Brunnen 2 Tiefe: 13 m Fördermenge: 30 l/sek.
Brunnen 4 Tiefe: 14 m Fördermenge: 36 l/sek.

Dort, wo unser Trinkwasser gewonnen wird, sorgen Fassungsbereich und Wasserschutzgebiete dafür, dass das Grundwasser in seiner Beschaffenheit nicht beeinträchtigt wird und die schützenden Bodenschichten unverletzt bleiben. Die Brunnen erreichen eine Tiefe von maximal 14 m und befinden sich in einem gut durchlässigen und wasserführenden Lockergestein. Dies hat zum einen den großen Vorteil, dass sich das Grundwasser in sehr kurzen Zeiträumen neu bildet, birgt aber zum anderen die Gefahr, dass durch Einträge oder punktuelle Verschmutzungen der Grundwasserkörper dauerhaft geschädigt werden kann. Wir befinden uns hier in einem sensiblen „Geosystem", in dem der Grundwasserkörper nur durch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes auch für zukünftige Generationen nachhaltig geschützt und genutzt werden kann.

 

Wasserverteilung

Um das Wasser sammeln zu können und den zeitlich schwankenden Wasserbedarf mit zum Teil extremen Verbrauchsspitzen abzudecken, stehen der Wasserversorgung drei Hochbehälter zur Verfügung. Der Hochbehälter Nassenfels West besitzt ein Fassungsvermögen von 600 m³ ; der Hochbehälter Nassenfels Nord fasst 400 m³ beide liegen 454 m über dem Meeresspiegel. Der Hochbehälter Adelschlag fasst 400m³ und liegt 471 über dem Meeresspiegel.
Der Druck beim Abnehmer beträgt abhängig von der Höhenlage und dem Verbrauch zwischen 1,5 bis 6 bar
Zur Lieferung des Wassers an die Abnehmer wurde ein Versorgungsrohrnetz von derzeit ca. 66 km Länge verlegt.

 

Feuer- und Brandschutz

Die Zeit, in der Brände mit von Hand zu Hand weitergereichten Wassereimern bekämpft wurden, ist zum Glück vorbei. Heute ist eine leistungsfähige Wasserversorgung mit Unter- bzw. Oberflurhydranten an fast jeder Straßenecke nicht zuletzt auch ein wesentlicher Faktor des vorbeugenden Brandschutzes. Trotzdem ist im Zweifel bei jedem Anwesen im Einzelfall verantwortlich durch den Eigentümer zu prüfen, ob die vorhandene Löschwassermenge den tatsächlichen Anforderungen des individuellen Löschwasserbedarfs entspricht. Dies gilt besonders aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen bei verschiedenen Größen und Materialien der Objekte z.B. EFH oder eine Gewerbehalle. Einschlägige Rechtsvorschriften sind zwingend zu beachten.

 

Wasseranalysen

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, das Wasser regelmäßig durch ein amtlich anerkanntes Labor untersuchen zu lassen.
Im Einzelnen handelt es sich um (mikrobiologische und physikalisch-chemische) Untersuchungen.
Die Anzahl der Untersuchungen richtet sich jeweils nach der Menge des abgegebenen Wassers. Bei unserer Wasserversorgung werden 4 mal pro Jahr eine mikrobiologische sowie eine physikalisch-chemische Untersuchung durchgeführt. Bei der mikrobiologischen Untersuchung wird das Wasser neben Aussehen, Geruch und Leitfähigkeit insbesondere auf mögliche Koloniezahlen (Anzahl der Bakterienkeime) und bakterieller Verunreinigung (coliforme Keime bzw. E.coli) geprüft. Die physikalisch-chemische Untersuchung stellt den Anteil von chemischen Stoffen (z.B. Arsen, Blei, Chrom, Nitrat, Nitrit usw.) sowie den ph-Wert (Säure/Laugengehalt) und den Härtegrad des Wassers fest.
Die hierbei festgestellten Werte dürfen keinesfalls die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte Überschreiten.
2008 Wurde unser Wasser zusätzlich auf Uran untersucht. Der Wert war 0,7 µg/l. Laut Weltgesundheitsbehörde soll der Wert nicht 10 µg/l übersteigen. Für Säuglingsnahrung 2 µg/l.
Sie dürfen als Abnehmer versichert sein, dass das Wasser der Wasserversorgung bei weitem unter diesen Grenzwerten liegt; die Untersuchungsbefunde können jederzeit bei der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Wir möchten in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass unser Wasser frei von Zusatz-stoffen wie Chlor, Ozon etc. ist. Es eignet sich für die Zubereitung von Säuglingsnahrung und natriumarmer Ernährung.


​Trinkwasseranalyse 2020

Die Trinkwasseruntersuchung war bezüglich der untersuchten chemischen und mikrobiologischen Parameter von einwandfreier Qualität. Die aktuellen Messwerte zeigen ein gutes Ergebnis und entsprechen den Vorgaben der Trinkwasserverordnung:


 

Der komplette Prüfbericht kann beim technischen Leiter der Wasserversorgung, Herr Helmut Zecherle (Terminabsprache unter Tel. 08421/6005-42) eingesehen werden.

 

Härtebereich

Im Mai 2007 trat ein neues Wasch- und Reinigungsmittelgesetz in Kraft (WRMG). Damit wurden die bis dahin geltenden Vorschriften an EU-Recht angepasst. Seitdem wir der Härtegrad des Wassers in den Bereichen weich, mittel und hart und nicht mehr in den Stufen 1 -4 unterschieden. Die Wasserhärte wird in Millimol Calciumcarbonat je Liter (früher Grad deutscher Härte) gemessen. Die Härte von Wasser wird durch die Menge gelöster Calcium- und Magnesiumverbindungen charakterisiert. Je höher der Gehalt, desto härter das Wasser. Die Härte des Trinkwassers beeinflusst nicht dessen Qualität. Sie sagt nur aus, wie hoch der Gehalt an Calcium und Magnesium ist.
Für das Wasser der Wasserversorgung trifft der Härtebereich hart zu (mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter, früher mehr als 17.0° dH). Dies sagt nur konkretes in Bezug auf die Waschmitteldosierung aus. Nach dem Wasch-und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) ist die Dosierung von phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln entsprechend dem Härtebereich des Wassers vorzunehmen. Diese Dosierungsempfehlungen sind auf der Waschmittelverpackung angegeben. Bei Einhaltung der Dosierungsempfehlungen ist ein wirtschaftlicher Einsatz gegeben und es unterbleibt eine vermeidbare Beeinträchtigung der Gewässer.
Härtebereich Stoffmengenkonzentration

mmol/L deutsche Härtegrade
(veraltet)
°dH
I c(E) <= 1,3 GH° <= 7
II 1,3 < c(E) <= 2,5 7 < GH° <= 14
III 2,5 < c(E) <= 3,8 14 < GH° <= 21
IV 3,8 < c(E) 21 < GH°

 

Nitrat

Im Boden wird Nitrat u.a. von Mikroorganismen gebildet und von der Pflanze aufgenommen. Pflanzen sind auf Nitrat angewiesen. Deshalb wird Nitrat dem Boden auch als Dünger zugeführt. Dieses führt jedoch zu einer Belastung des Grundwassers und zur Nitratanreicherung in Nutzpflanzen (Spinat, Kopfsalat, Rote Bete, Rettiche, Radieschen und Kohl). Nitrat ist für den Menschen problematisch, weil es unter bestimmten Bedingungen in das giftige Nitrit umgewandelt werden kann. Nitratgehalte über 50 mg/l sind besonders für Kleinkinder gesundheitsschädlich. Der Nitratgehalt im Trinkwasser darf 50 mg/l nicht überschreiten. Die Nitrat-Konzentration in den genannten Nutzpflanzen erreicht infolge von Überdüngung bis zu 300 mg/kg.
Der Nitratgehalt in der Wasserversorgung beträgt im Durchschnitt 12mg/l das Wasser ist somit zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet.