Sirenenalamierung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Verordnung über die öffentlichen Schallzeichen, also die Sirenenalarmierung, wurde angepasst und eine bundesweite Vereinheitlichung geschaffen.

Hierzu findet am Donnerstag, den 13.03.2025 ein bayernweiter Probealarm statt.

Feuer und andere Notstände:
dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen

Bevölkerung veranlassen, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen und weitere behördlich verifizierte Information zu achten, sowie Verteidigungsfall:

1. zur Warnung, dass eine schwerwiegende Gefahr besteht,
einen auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer,

2. zur Entwarnung, dass die Gefahr nicht mehr besteht,
einen durchgehenden Dauerton von einer Minute Dauer.


Dies zu Ihrer Information.

Stefan Fäustlin
Diplomverwaltungswirt (FH) und
Geschäftsleiter